BBE-Newsletter für Engagement und Partizipation in Europa, 7.
Die Legitimität der Beschränkung internationaler Zivilgesellschaftsförderung ist das Thema des Beitrages von Dr. Annika Elena Poppe, Projektleiterin am Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) und Koordinatorin des von der Leibniz-Gemeinschaft geförderten Forschungsnetzwerks »Externe Demokratisierungspolitik (EDP)« und Dr. Jonas Wolff, Vorstandsmitglied der HSFK und Leiter des Programmbereichs »Innerstaatliche Konflikte«. Der UN-Sonderberichterstatter für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Maina Kiai hatte die Begründungen von nationalen Staaten für die Einschränkung externer Zivilgesellschaftsförderung in ihren Ländern (Closing Spaces) als Ausreden bezeichnet. Gegen diese von den meisten nord-westlichen Regierungen gestützte Position argumentieren die AutorInnen und stellen sie als eine sehr spezielle Interpretation internationaler Normen dar, da nationale Souveränität und kollektive Selbstbestimmung noch immer Grundpfeiler unserer Weltordnung sind. Hinzu kommt die Erfahrung andauernden Paternalismus gegenüber dem globalen Süden und die Erinnerung an koloniale Vergangenheiten: »Als Ausgangspunkt einer solchen Diskussion sollten alle Seiten zunächst anerkennen, dass die externe Zivilgesellschaftsförderung ein besonderes Phänomen ist, das schwierige normative Fragen aufwirft.«
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